Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26.06.2018 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 16.586,04 € festgesetzt.
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