OLG Celle - Urteil vom 02.02.2022
16 U 36/18
Normen:
InsO § 143;
Fundstellen:
DStR 2022, 2010
NZI 2022, 619
Vorinstanzen:
BGH, vom 22.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen IX ZR 208/18
OLG Celle, vom 28.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 16 U 36/18
LG Hannover, vom 12.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 292/16

Anspruch auf Rücküberlassung eines Grundstücks nach InsolvenzanfechtungTeilweise unentgeltliche LeistungEinräumung eines lebenslangen dinglichen WohnrechtsNichterbringung von GegenleistungenTilgung eines Darlehens

OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - Aktenzeichen 16 U 36/18

DRsp Nr. 2022/6780

Anspruch auf Rücküberlassung eines Grundstücks nach Insolvenzanfechtung Teilweise unentgeltliche Leistung Einräumung eines lebenslangen dinglichen Wohnrechts Nichterbringung von Gegenleistungen Tilgung eines Darlehens

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Dezember 2017 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens und des Revisionsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Wert der Berufung wird auf 600.000 € festgesetzt.

Normenkette:

InsO § 143;

Gründe:

I.