Auf die Beschwerde des Beklagten wird die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 10. Dezember 2018 zugelassen.
Auf die Revision des Beklagten wird das vorbezeichnete Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird auf 100.000 € festgesetzt.
I.
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