1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 31.05.2021, Az.
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Die Klägerin ist Insolvenzverwalterin der ... Deutschland GmbH. Das Insolvenzverfahren wurde auf einen Eigenantrag der Schuldnerin vom 08.02.2019 am 01.05.2019 eröffnet. Sie nimmt den Beklagten, der mit 25 % Beteiligung Gesellschafter der Schuldnerin ist und deren Geschäftsführer war, auf Zahlung aus Insolvenzanfechtung in Anspruch.
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