SGB IV § 23 Abs. 4; SGB IV § 24 Abs. 1; SGB IV § 24 Abs. 2; SGB IV § 25 Abs. 1 S. 1; SGB VI § 1 S. 1 Nr. 4 und S. 4; SGB VI § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und S. 3; SGB VI § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 und S. 2; SGB VI § 181 Abs. 4; SGB VI § 181 Abs. 5 S. 1; SGB VI § 184 Abs. 1 S. 1; SGB VI § 184 Abs. 2; SGB VI § 185 Abs. 1; SGB VI § 233 Abs. 2 S. 1; RVO § 1227 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; AVG § 2 Abs. 1 Nr. 7; SGB X § 52 Abs. 1 S. 1; InsO § 179 Abs. 2; InsO § 180 Abs. 2; ZPO § 240 S. 1; ZPO § 250; SGG § 86a Abs. 2 Nr. 1; SGG § 96 Abs. 1; SGG § 99 Abs. 3 Nr. 3; SGG § 168 S. 1; SGG § 202 S. 1; GG Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
BSGE 132, 26
ZInsO 2021, 1883
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 25.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 1633/18
SG Heilbronn, vom 06.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 15 R 4080/16
Anspruch auf Zahlung von Nachversicherungsbeiträgen für satzungsmäßige Mitglieder geistlicher GenossenschaftenBefugnis des Insolvenzverwalters zur Verfahrensaufnahme im sozialgerichtlichen Verfahren gegen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht bestandskräftige sozialrechtliche BeitragsbescheideZulässigkeit der Umstellung des bisherigen Klagebegehrens auf ein FeststellungsbegehrenAnforderungen an die Aufnahme eines bereits anhängigen Rechtsstreits zur Feststellung einer InsolvenzforderungAnforderungen an die Nachversicherung einer Tätigkeit in Glaubenshäusern einer evangelisch-pfingstlichen Freikirche und die Festsetzung der Höhe der Nachversicherungsbeiträge bzw. der Verjährung
BSG, Urteil vom 22.03.2021 - Aktenzeichen B 13 R 20/19 R
DRsp Nr. 2021/10232
Anspruch auf Zahlung von Nachversicherungsbeiträgen für satzungsmäßige Mitglieder geistlicher GenossenschaftenBefugnis des Insolvenzverwalters zur Verfahrensaufnahme im sozialgerichtlichen Verfahren gegen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht bestandskräftige sozialrechtliche BeitragsbescheideZulässigkeit der Umstellung des bisherigen Klagebegehrens auf ein FeststellungsbegehrenAnforderungen an die Aufnahme eines bereits anhängigen Rechtsstreits zur Feststellung einer InsolvenzforderungAnforderungen an die Nachversicherung einer Tätigkeit in Glaubenshäusern einer evangelisch-pfingstlichen Freikirche und die Festsetzung der Höhe der Nachversicherungsbeiträge bzw. der Verjährung
1. Der rentenversicherungsrechtliche Begriff der mit geistlichen Genossenschaften oder Diakonissengemeinschaften "ähnlichen Gemeinschaften" beschreibt einen Typus und erfasst Gruppen von Personen, die durch gemeinsame Anschauungen religiöser oder weltanschaulicher Art untereinander verbunden sind und die zur Verwirklichung ihrer gemeinsamen religiösen bzw weltanschaulichen Ziele ein Leben führen, das mit demjenigen in geistlichen Genossenschaften und Diakonissengemeinschaften weitgehend übereinstimmt.
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