I.
Die Klägerin ist mit Herrn W... K... verheiratet, über dessen Vermögen am 18.6.1999 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte als Insolvenzverwalter eingesetzt worden ist. Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer mit ihrem Ehemann für die Jahre 2002 - 2004 in Anspruch.
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