Anspruch des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG auf Rückgewähr eines Darlehens
BGH, Urteil vom 21.03.1988 - Aktenzeichen II ZR 238/87
DRsp Nr. 1992/2584
Anspruch des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG auf Rückgewähr eines Darlehens
»Hat der Kommanditist einer GmbH & Co. KG der Gesellschaft neben seiner Kommanditeinlage als Teil seiner gesellschaftsvertraglichen Einlagepflicht ein Darlehen zu gewähren, das nach der ihm zugedachten Funktion Eigenkapitalcharakter hat, so gehört das Darlehen zur Haftungsmasse der Kommanditgesellschaft, die deren Gläubiger zur Verfügung stehen muß. Der Anspruch auf Rückgewähr des Darlehens kann deshalb im Konkurs der Gesellschaft nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kommanditist den Rückgewähranspruch vor Konkurseröffnung an eine Dritten abgetreten hat, der nicht Gesellschafter ist.«