LAG Düsseldorf - Urteil vom 09.09.2014
8 Sa 355/14
Normen:
BGB § 765 Abs. 1; InsO § 41 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Wesel, vom 06.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3038/13

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Auszahlung des von ihm erarbeiteten Wertguthabens aus Altersteilzeit in einer Summe

LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2014 - Aktenzeichen 8 Sa 355/14

DRsp Nr. 2015/9584

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Auszahlung des von ihm erarbeiteten Wertguthabens aus Altersteilzeit in einer Summe

Auch in der Insolvenz des Arbeitgebers besteht kein Anspruch eines Arbeitnehmers auf Auszahlung des von ihm im Rahmen der Altersteilzeit erarbeiteten Wertguthabens in einer Summe.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 06.02.2014 - Az. 5 Ca 3038/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 765 Abs. 1; InsO § 41 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin einen Anspruch auf Auszahlung des von ihr erarbeiteten Wertguthabens aus Altersteilzeit in einer Summe hat.

1. 2. 1. 2.