BVerwG - Beschluss vom 15.11.2018
6 B 146.18
Normen:
HmbDSG § 18 Abs. 1 S. 1; InsO § 80 Abs. 1;
Fundstellen:
ZInsO 2019, 386
Vorinstanzen:
OVG Hamburg, vom 08.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Bf 79/17

Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu finanzbehördlichen Vollstreckungsakten des Insolvenzschuldners; Umfang informationsfreiheitsrechtlicher Einsichtsrechte nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz; Bestehen datenschutzrechtlicher Ansprüche aus einer Stellung als Insolvenzverwalter

BVerwG, Beschluss vom 15.11.2018 - Aktenzeichen 6 B 146.18

DRsp Nr. 2019/1626

Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu finanzbehördlichen Vollstreckungsakten des Insolvenzschuldners; Umfang informationsfreiheitsrechtlicher Einsichtsrechte nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz; Bestehen datenschutzrechtlicher Ansprüche aus einer Stellung als Insolvenzverwalter

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Februar 2018 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.

Normenkette:

HmbDSG § 18 Abs. 1 S. 1; InsO § 80 Abs. 1;

Gründe

I