1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Juni 2011 -
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 16. November 2010 -
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision sowie die Kosten der Streithilfe zu tragen.
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