KG - Urteil vom 29.09.2020
14 U 1036/20
Normen:
InsO § 108 Abs. 1 S. 1; BGB § 535 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 24.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 285/18

Ansprüche der Insolvenzmasse gegen den Insolvenzschuldner auf Auskehr vereinnahmter Untermietzahlungen

KG, Urteil vom 29.09.2020 - Aktenzeichen 14 U 1036/20

DRsp Nr. 2020/17852

Ansprüche der Insolvenzmasse gegen den Insolvenzschuldner auf Auskehr vereinnahmter Untermietzahlungen

Hat der Insolvenzschuldner Untermietzahlungen auf ein Konto vereinnahmt, von dem die Miete an den Hauptvermieter bezahlt wurde, und führt damit die Weiterleitung der vereinnahmten Untermietzahlungen zur Tilgung einer entsprechenden Masseverbindlichkeit, nämlich der Mietzinsansprüche des Vermieters, so besteht kein Anspruch der Insolvenzmasse auf Auskehr der erlangten Zahlungen.

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts vom 24. März 2020 - 7 O 285/18 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts Berlin vom 9. Januar 2019 - 7 O 285/18 - abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Säumnis des Beklagten in erster Instanz, die dieser zu tragen hat.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 108 Abs. 1 S. 1; BGB § 535 Abs. 1;

Gründe:

I.