LAG Baden-Württemberg, vom 21.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 65/11
ArbG Freiburg, vom 27.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 502/10
Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Insolvenzverwalter nach Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Altmasseverbindlichkeiten
BAG, Urteil vom 08.05.2014 - Aktenzeichen 6 AZR 246/12
DRsp Nr. 2014/10232
Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Insolvenzverwalter nach Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Altmasseverbindlichkeiten
Orientierungssätze:1. Altmasseverbindlichkeiten können kein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1BGB begründen.2. Der Insolvenzverwalter nimmt die Gegenleistung des Arbeitnehmers iSv. § 209 Abs. 1 Nr. 2 iVm. § 209 Abs. 2 Nr. 3InsO "in Anspruch", wenn er den Arbeitnehmer zur Arbeit heranzieht.3. Für die Entstehung von Neumasseverbindlichkeiten iSv. § 209 Abs. 2 Nr. 3InsO reicht es nicht aus, dass der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung auffordert. Grundsätzlich muss die Gegenleistung der Masse auch tatsächlich zugutekommen. Dies ist nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer der Aufforderung unter Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht nicht nachkommt.4. Eine Nachtragsverteilung kann auch für bekannte Gegenstände aus der Zeit vor der Verfahrenseinstellung wirksam angeordnet werden. § 211 Abs. 3 Satz 1 InsO beschränkt die Anordnung der Nachtragsverteilung nicht auf Gegenstände, die erst nach Einstellung des Verfahrens ermittelt werden, sondern verweist auf sämtliche Fälle des § 203 Abs. 1InsO.
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