OLG Celle - Urteil vom 24.10.2018
9 U 35/18
Normen:
InsO § 113 S. 1; InsO § 113 S. 3;
Fundstellen:
GmbHR 2018, 1314
MDR 2019, 250
NZI 2018, 946
ZIP 2018, 2281
ZVI 2019, 69

Ansprüche des Geschäftsführers einer GmbH in deren Insolvenz

OLG Celle, Urteil vom 24.10.2018 - Aktenzeichen 9 U 35/18

DRsp Nr. 2018/16342

Ansprüche des Geschäftsführers einer GmbH in deren Insolvenz

Ein Geschäftsführer einer GmbH, dessen zu diesem Zeitpunkt noch für gut zwei Jahre nicht ordentlich kündbar laufender Anstellungsvertrag durch den Insolvenzverwalter nach § 113 Satz 1 InsO gekündigt wird, kann seinen Ersatzanspruch für die restliche Vertragslaufzeit nach § 113 Satz 3 InsO ungekürzt zur Tabelle feststellen lassen.

Die Berufung des Beklagten gegen das am 19. März 2018 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts H. wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das angefochtene und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert: bis 200.000 €.

Normenkette:

InsO § 113 S. 1; InsO § 113 S. 3;

Gründe:

I.

Der Kläger, ehemaliger Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, begehrt Feststellung einer Forderung wegen vorzeitiger Beendigung seines Geschäftsführeranstellungsvertrags nach § 113 InsO in Höhe von (nach Teilanerkenntnis im ersten Rechtszug) restlichen rd. 220.000 € zur Insolvenztabelle.