OLG Köln - Urteil vom 19.10.2005
2 U 28/05
Normen:
BGB § 736 Abs. 1 § 738 ; InsO § 84 Abs. 1 § 96 Abs. 1 Nr. 3 § 129 ;
Fundstellen:
NZBau 2006, 378
NZI 2006, 36
OLGReport-Köln 2006, 452
ZIP 2005, 2072
ZInsO 2006, 444
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 04.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 248/04

Ansprüche des insolventen Gesellschafters für Leistungen vor insolvenzbedingtem Ausscheiden aus Bau-Arbeitsgemeinschaft als unselbständige Rechnungsposten der Auseinandersetzung

OLG Köln, Urteil vom 19.10.2005 - Aktenzeichen 2 U 28/05

DRsp Nr. 2006/6217

Ansprüche des insolventen Gesellschafters für Leistungen vor insolvenzbedingtem Ausscheiden aus Bau-Arbeitsgemeinschaft als unselbständige Rechnungsposten der Auseinandersetzung

»Ist in einem Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (hier: Bau-ARGE) vorgesehen, dass ein Gesellschafter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen aus der Gesellschaft ausscheidet, kann der Insolvenzverwalter für die von dem Gesellschafter noch vor seinem Ausscheiden in seiner Eigenschaft als Gesellschafter an die Gesellschaft erbrachten Leistungen keine isolierte Vergütung beanspruchen. Auch die insolvenzrechtlichen Anfechtungsvorschriften sind nicht anwendbar. Vielmehr sind derartige Ansprüche des insolventen Gesellschafters lediglich unselbständige Rechnungsposten im Rahmen der Auseinandersetzung, die gemäß § 84 Abs. 1 InsO außerhalb des Insolvenzverfahrens und damit nach den allgemeinen Regeln des Gesellschaftsrechts erfolgt.«

Normenkette:

BGB § 736 Abs. 1 § 738 ; InsO § 84 Abs. 1 § 96 Abs. 1 Nr. 3 § 129 ;

Gründe:

I. (Anstelle von Tatbestand und Entscheidungsgründen gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO).