I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 11.09.2013 - Az.
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten beider Rechtszüge trägt der Kläger.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
IV. Gegenstandswert des Berufungsverfahrens: 5.057,51 EUR.
V. Die Revision wird zugelassen.
I.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|