BGH - Urteil vom 09.03.2000
IX ZR 355/98
Normen:
BGB § 728 ; KO §§ 54, 55 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BB 2000, 893
BauR 2000.,1057
DB 2000, 1272
DStR 2000, 887
DZWIR 2000, 433
KTS 2000, 400
MDR 2000, 725
NJW-RR 2000, 1295
NZBau 2000, 288
WM 2000, 933
ZIP 2000, 757
ZInsO 2000, 284
Vorinstanzen:
OLG München,
LG München I,

Ansprüche des wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausscheidenden Gesellschafters einer Arbeitsgemeinschaft

BGH, Urteil vom 09.03.2000 - Aktenzeichen IX ZR 355/98

DRsp Nr. 2000/3168

Ansprüche des wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausscheidenden Gesellschafters einer Arbeitsgemeinschaft

»Vereinbaren die Gesellschafter der zur Durchführung eines Bauvorhabens begründeten Arbeitsgemeinschaft, daß ein Gesellschafter ausscheidet, sobald beantragt wird, das Konkursverfahren über sein Vermögen zu eröffnen, daß er jedoch verpflichtet ist, der Gesellschaft weiterhin Geräte und Personal gegen Vergütung zu überlassen, sind die daraus herrührenden Forderungen im Konkurs aufrechnungsrechtlich als schon vor dem Ausscheiden des Gesellschafters bedingt entstanden zu behandeln.«

Normenkette:

BGB § 728 ; KO §§ 54, 55 S. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand: