Der Kläger war seit dem 1. Januar 1988 leitend für die K. AG tätig, bis zu ihrem Formwechsel als Geschäftsführer, nachher als zeitweilig alleiniger Vorstand. Zuletzt wurde der Kläger für eine Amtsdauer vom 1. Juni 1993 bis zum 31. Mai 1998 bestellt. Den Anstellungsvertrag des Klägers für diese Amtsperiode unterzeichneten die Beteiligten am 18. Dezember 1992, wobei die Gesellschaft durch ihren Aufsichtsratsvorsitzenden, den Beklagten zu 1, vertreten wurde.
Zu Anfang des Jahres 1995 geriet die K. AG in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die Abberufung des Klägers aus dem Vorstand zum 30. Januar 1995 wurde durch rechtskräftiges Urteil für unwirksam erklärt. Am 5. April 1995 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet und der Beklagte zu 2 zu ihrem Verwalter ernannt.
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