OLG München - Endurteil vom 25.10.2022
7 U 1785/18
Normen:
InsO § 17 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 19.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen O 21625/16
LG München I, vom 30.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen O 21625/16

Ansprüche wegen Zahlungen nach Insolvenzreife einer SchuldnerinNachweis einer Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt von ZahlungenBegriff der Zahlungseinstellung

OLG München, Endurteil vom 25.10.2022 - Aktenzeichen 7 U 1785/18

DRsp Nr. 2022/16774

Ansprüche wegen Zahlungen nach Insolvenzreife einer Schuldnerin Nachweis einer Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt von Zahlungen Begriff der Zahlungseinstellung

Nach einer tatsächlichen Nichtzahlung eines erheblichen Teils von fälligen Verbindlichkeiten ist von einer Zahlungseinstellung auszugehen; dies gilt nicht für eine Verbindlichkeit, die ein Schuldner nicht beglichen hatte, weil er sie für unberechtigt hielt.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 30.4.2018 (Az.: 5 HK O 21625/16) aufgehoben.

2.

Die Klage wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts München I vom 19.5.2017 (Az.: 5 HK O 21625/16) abgewiesen.

3.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

5.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

InsO § 17 Abs. 2 S. 2;

Gründe

A.