BayObLG - Beschluss vom 21.12.2022
102 VA 174/21
Normen:
ZPO § 299 Abs. 2; InsO § 4;

Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung eines Antrags auf Einsicht in InsolvenzaktenMaßnahme einer Justizbehörde auf dem Gebiet des bürgerlichen RechtsRechtliches Interesse an einer Einsichtnahme

BayObLG, Beschluss vom 21.12.2022 - Aktenzeichen 102 VA 174/21

DRsp Nr. 2023/237

Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung eines Antrags auf Einsicht in Insolvenzakten Maßnahme einer Justizbehörde auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts Rechtliches Interesse an einer Einsichtnahme

Das rechtliche Interesse für die Akteneinsicht durch eine dritte Person setzt voraus, dass durch den Gegenstand des Verfahrens, in dessen Akte Einsicht begehrt wird, persönliche Rechte des Gesuchstellers berührt werden.

Tenor

I.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

II.

Der Geschäftswert wird auf bis zu 500,00 € festgesetzt.

III.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 299 Abs. 2; InsO § 4;

Gründe

I.