FG Münster - Beschluss vom 05.10.2020
7 K 585/20 E (PKH)
Normen:
EStG § 26; EStG § 26b; InsO § 53;
Fundstellen:
ZInsO 2021, 1022

Antrag eines Insolvenzverwalter gegen die Festsetzung der auf die Masseverbindlichkeiten entfallenden Einkommensteuer

FG Münster, Beschluss vom 05.10.2020 - Aktenzeichen 7 K 585/20 E (PKH)

DRsp Nr. 2020/16154

Antrag eines Insolvenzverwalter gegen die Festsetzung der auf die Masseverbindlichkeiten entfallenden Einkommensteuer

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Normenkette:

EStG § 26; EStG § 26b; InsO § 53;

Gründe

I.

Der Antragsteller in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter wendet sich gegen die Festsetzung der auf die Masseverbindlichkeiten entfallenden Einkommensteuer für das Jahr 2018.

Über das Vermögen der Frau K. (im Folgenden: Insolvenzschuldnerin) wurde mit Beschluss des Amtsgerichts R-Stadt vom 10.08.2018 (Az. x IK xxx/18) das Insolvenzverfahren eröffnet und der Antragsteller zum Insolvenzverwalter ernannt. Die Insolvenzschuldnerin bezog im Streitjahr ausschließlich Elterngeld und keine anderweitigen Einkünfte.

Mit Zustimmung des Antragstellers wurde die Insolvenzschuldnerin im Streitjahr zusammen mit ihrem - im Streitjahr nichtselbständig erwerbstätigen - Ehemann zur Einkommensteuer veranlagt (§§ 26, 26b des Einkommensteuergesetzes - EStG -).