LG Duisburg, vom 18.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 24 T 259/99
AG Duisburg, - Vorinstanzaktenzeichen 7 IN 5/99
Antragsbefugnis beim Nachlassinsolvenzverfahren
OLG Köln, Beschluß vom 03.01.2000 - Aktenzeichen 2 W 278/99
DRsp Nr. 2000/3382
Antragsbefugnis beim Nachlassinsolvenzverfahren
Wer geltend macht, den Nachlaß durch Erbschaftskauf oder ein ähnliches Rechtsgeschäft von dem Erben erworben zu haben, ist nur dann berechtigt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Nachlaß zu beantragen, wenn das Rechtsgeschäft mit dem Erben wirksam ist, wenn also insbesondere die Form des § 2371BGB gewahrt ist.