Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt - vom 7. März 2018 betreffend den Antrag vom "06.12.2017" (richtig: 27.11.2017) wird zurückgewiesen, soweit sie von den Beteiligten zu 1 und zu 3 eingelegt ist, und verworfen, soweit sie von dem Beteiligten zu 2 eingelegt ist.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 29.900.000 € festgesetzt.
I.
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