Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, ob ein Antrag auf Veranlagung in der Weise zu stellen ist, dass eine bereits von der Insolvenzschuldnerin eingereichte Einkommensteuererklärung vom Treuhänder zu unterschreiben ist.
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