I.
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen ihm zustehender Forderungen gegen die Firma Auto L... GmbH in Anspruch.
Der Kläger ist Inhaber titulierter Forderungen in Höhe von insgesamt 43.672,75 EUR nebst Zinsen gegen die Firma Auto L... GmbH in G.... Geschäftsführerin der Schuldnerin ist die Großmutter der Beklagten; Gesellschafter sind die Großmutter und der Vater der Beklagten. Ausweislich des rechtskräftigen Vollstreckungsbescheids des Amtsgerichts Hagen vom 8. Juni 2000 setzt sich die Hauptforderung im Einzelnen wie folgt zusammen:
1. Gem. Vertrag, Wagen vom 11.1.1996 40.000,00 DM (20.451,68 EUR),
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