LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.03.2006
4 Sa 22/05
Normen:
InsO § 113 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 23.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 2986/04

Anwendung der kurzen Insolvenzkündigungsfrist bei Konkurseröffnung vor Inkrafttreten der Bestimmung und späterer Kündigungserklärung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.03.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 22/05

DRsp Nr. 2006/21459

Anwendung der kurzen Insolvenzkündigungsfrist bei Konkurseröffnung vor Inkrafttreten der Bestimmung und späterer Kündigungserklärung

§ 113 InsO gilt auch für diejenigen Konkursverfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung am 01.10.1996 bereits eröffnet waren, sofern die Kündigung nach diesem Zeitpunkt erfolgte; sie gilt des weiteren auch für eine Kündigung, die im Rahmen eines fortdauernden Konkursverfahrens nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 01.01.1999 erfolgte.

Normenkette:

InsO § 113 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen aufgrund der ordentlichen Kündigung des Beklagten vom 27.02.2004 mit Ablauf des 31.05.2004, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin geendet hat.