Anwendung der Regeln über die Eigenkapitalerhaltung auf Zuwendungen an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
BGH, Urteil vom 10.12.2001 - Aktenzeichen II ZR 30/00
DRsp Nr. 2002/1935
Anwendung der Regeln über die Eigenkapitalerhaltung auf Zuwendungen an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
»Die §§ 30, 31GmbHG sind auf Zuwendungen an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben aus dem Vermögen der von ihr gehaltenen Gesellschaften unter Einschluß der Gewährung von Sicherheiten nicht anwendbar, sondern werden insoweit durch § 25 Abs. 5, 6DMBilG verdrängt.«