Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26. November 2019 - Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung, die der Beklagte zu 1) als Insolvenzschuldnerin Z. GmbH (im Folgenden: Insolvenzschuldnerin) ausgesprochen hat, über die Frage eines Betriebsübergangs von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte zu 2) bis 4), über etwaige Wiedereinstellungsansprüche und über die Wirksamkeit einer von der Beklagten zu 4) als Probezeitkündigung ausgesprochenen Kündigung.
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