Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 23. Juli 2013 - 1 B 256/13 - MD - geändert:
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird für das Rechtsmittelverfahren auf 675.000,- € (sechshundertfünfundsiebzigtausend EURO) festgesetzt.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|