Auf die Revision des Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussrevision des Klägers das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 9. Dezember 2015 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig vom 16. Januar 2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittelverfahren fallen dem Kläger zur Last.
Der Beklagte ist Verwalter in dem am 1. April 2014 über das Vermögen der F. KGaA (nachfolgend: Schuldnerin) eröffneten Insolvenzverfahren.
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