Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung.
Die Klägerin war als Arbeitnehmerin bei der K Produktion GmbH beschäftigt. Über deren Vermögen und das von vier Schwesterunternehmen wurde am 1. Mai 1999 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Beklagte wurde in allen Fällen zum Insolvenzverwalter bestellt.
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