Der Beklagte war alleiniger Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der 1985 mit einem Gesellschaftskapital von DM 50.000,-- gegründeten Firma ... (im folgenden: ...). Die Gesellschaft befaßte sich mit der Entwicklung, der Herstellung, dem Vertrieb und der Montage von technischen Anlagen, insbesondere für kleine Brauereien im In- und Ausland. Die Anlagen wurden von ihr aus Teilen, welche bei Zulieferfirmen eingekauft wurden, zusammengesetzt.
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