Auflagen des Insolvenzgerichts zur Konkretisierung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners; Haftanordnung
LG Duisburg, Beschluss vom 02.05.2001 - Aktenzeichen 7 T 78/01
DRsp Nr. 2004/1591
Auflagen des Insolvenzgerichts zur Konkretisierung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners; Haftanordnung
»1. Zur Konkretisierung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten kann das Insolvenzgericht dem Schuldner die Auflage erteilen, geordnete schriftliche Aufzeichnungen über seine laufenden Geschäfte anzufertigen und sie dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter in bestimmten Zeitabständen (hier: wöchentlich) zur Verfügung zu stellen.2. Die Erfüllung der Auflage kann mit der Anordnung von Haft erzwungen werden.«