Die Klägerin ist aufgrund eines rechtskräftig titulierten Anspruchs, den sie gegen ihren geschiedenen Ehemann erstritten hat, gegen die Beklagte als Anfechtungsschuldnerin gemäß § 13 AnfG vorgegangen. Durch Eröffnung des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Schuldners ist der Rechtsstreit unterbrochen worden. Der im vereinfachten Insolvenzverfahren zum Treuhänder über das Vermögen des Schuldners bestellte Rechtsanwalt M...... W........, hat, vertreten durch die Rechtsanwälte G....., H..... und Partner, die Aufnahme des Rechtsstreits mit Schriftsatz vom 09.12.2004 abgelehnt.
Die Klägerin hat beantragt,
den Insolvenzverwalter Herrn M...... W........, ..., zur Aufnahme des Rechtsstreits auf Klägerseite und zur Verhandlung der Hauptsache zu laden.
Das Landgericht hat diesen Antrag durch den angefochtenen Beschluss zurückgewiesen.
Hiergegen hat die Klägerin sofortige Beschwerde eingelegt.
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