I. Gegen das landgerichtliche Urteil, das die seinerzeit beklagte GmbH zur Räumung und Herausgabe von drei Hotels verurteilt hat, legte diese rechtzeitig Berufung ein. Die Frist zur Begründung des Rechtsmittels wurde bis zum 21. März 1998 verlängert. Am 28. Februar 1998 wurde über das Vermögen der GmbH die Gesamtvollstreckung eröffnet und Rechtsanwalt Dr. A. als Verwalter bestellt.
Die Klägerin erklärte durch Schriftsatz vom 7. April 1998 die Aufnahme des Rechtsstreits. Dieser Schriftsatz wurde am 16. Juli 1998 den Prozeßbevollmächtigten der GmbH zugestellt.
Mit einem am 21. August 1998 eingegangenen Schriftsatz ließ der Verwalter erklären, daß er den geltend gemachten Anspruch unter Verwahrung gegen die Kosten anerkenne.
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