1. Auf den Antrag des Antragstellers vom 09.07.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 06.06.2018 - Az.: 376 E/2 - 138 - aufgehoben.
2. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
3. Der Geschäftswert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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