Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des 14. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 20. Mai 2016 hinsichtlich des Zahlungsausspruchs in Nummer 1 des Tenors aufgehoben, soweit die Beklagte zur Zahlung von mehr als 1.872.735,12 € nebst Zinsen verurteilt worden ist.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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