FG Nürnberg - Urteil vom 02.07.2019
2 K 938/17
Normen:
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; AO § 226 Abs. 1;

Aufrechnung des Finanzamts mit seinen Insolvenzforderungen gegen Erstattungsansprüche der Umsatzsteuer

FG Nürnberg, Urteil vom 02.07.2019 - Aktenzeichen 2 K 938/17

DRsp Nr. 2020/8709

Aufrechnung des Finanzamts mit seinen Insolvenzforderungen gegen Erstattungsansprüche der Umsatzsteuer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; AO § 226 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Abrechnungsbescheid vom 19.12.2014 rechtswidrig ist.

Der dem Streitfall zugrundeliegende Sachverhalt war bereits Gegenstand des Verfahrens 2 K 54/16, welches mit Urteil aufgrund der Sitzung vom 27.11.2018 abgeschlossen wurde (Nichtzulassungsbeschwerde wurde eingelegt).

Der Kläger ist seit dem 15.09.2011 Insolvenzverwalter über das Vermögen der B ; seit dem 31.10.2011 ist er auch Insolvenzverwalter über das Vermögen einer früheren Organtochter von Frau B . Die Insolvenzschuldnerin und die Organtochter haben Rechnungen mit offenen Mehrwertsteuerausweis über Scheinlieferungen an eine Dritte gestellt; die ausgewiesene Mehrwertsteuer wurde bezahlt.

Die von der Dritten zunächst gezogene Mehrwertsteuer wurde unstreitig in 2010 zurückbezahlt; die entsprechenden Festsetzungen sind nicht angefochten.

Mit Umsatzsteuerbescheid für 2009 vom 14.06.2011 setzte das Finanzamt die verbleibende Umsatzsteuer der Insolvenzschuldnerin auf xxx €. fest; mit Umsatzsteuerbescheid vom selben Tag für 2010 setzte es die verbleibende Umsatzsteuer auf xx € fest.