I.
Die Klägerin verlangt als Insolvenzverwalterin der X - AG - das Insolvenzverfahren wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 27.07.2005 (99 IN 311/04) eröffnet - vom Beklagten den Restbetrag des von ihm vereinnahmten Erlöses aus dem Verkauf der für die Gemeinschuldnerin treuhänderisch gehaltenen Aktien. Der vom Beklagten mit den Erwerbern geschlossene Kaufvertrag vom 22.07.2005 über diese Aktien stand unter der Bedingung (Nr. 10), dass der Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft den Verkauf der Aktien genehmigt. Die Genehmigung des Verwaltungsrates erfolgte im September 2005.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|