LAG Köln - Urteil vom 28.08.2006
14 Sa 196/06
Normen:
InsO § 94 ; BGB § 296 § 615 ;
Fundstellen:
BB 2007, 559
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 6292/04

Aufrechnung einer Vergütungsdifferenz in der Insolvenz

LAG Köln, Urteil vom 28.08.2006 - Aktenzeichen 14 Sa 196/06

DRsp Nr. 2007/1010

Aufrechnung einer Vergütungsdifferenz in der Insolvenz

»1. In der Insolvenz bleibt die Aufrechnung nach § 94 InsO zulässig, wenn die Aufrechnungslage bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden hat.2. Deshalb kann ein Arbeitnehmer mit einer Vergütungsdifferenz, die daraus resultiert, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht mehr angenommen hat und der Arbeitnehmer daraufhin eine schlechter bezahlte Tätigkeit aufgenommen hat, gegen eine Forderung des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung einer zu Unrecht gewährten Zahlung, die vor Insolvenzeröffnung geleistet worden ist, aufrechnen.«

Normenkette:

InsO § 94 ; BGB § 296 § 615 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Rückzahlungsanspruch aus einem geschlossenen Aufhebungsvertrag und eine dagegen gerichtete Aufrechnung des Beklagten.

Der Kläger ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma Z L D S G & C K (Insolvenzschuldnerin). Der Beklagte war bei der Insolvenzschuldnerin seit dem 01.01.1991 als Außendienstmitarbeiter in leitender Stellung zu einem Monatsverdienst von 4.700 EUR tätig.