BFH - Urteil vom 17.04.2007
VII R 27/06
Normen:
AO § 226 Abs. 1 ; GrEStG § 16 ; InsO § 94 § 95 Abs. 1 § 96 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BB 2007, 1377
BFH/NV 2007, 1391
BFHE 217, 8
BStBl II 2009, 589
DStRE 2007, 1057
ZIP 2007, 1166
ZInsO 2007, 664
ZVI 2007, 369
ZfIR 2007, 586
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 15.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1213/03

Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach Rücktritt vom Kaufvertrag während des Insolvenzverfahrens

BFH, Urteil vom 17.04.2007 - Aktenzeichen VII R 27/06

DRsp Nr. 2007/10103

Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach Rücktritt vom Kaufvertrag während des Insolvenzverfahrens

»1. Ist eine Steuer, die vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstanden ist, zu erstatten oder zu vergüten oder in anderer Weise dem Steuerpflichtigen wieder gut zu bringen, so stellt der diesbezügliche Anspruch des Steuerpflichtigen eine vor Eröffnung des Verfahrens aufschiebend bedingt begründete Forderung dar, gegen welche die Finanzbehörde im Insolvenzverfahren aufrechnen kann, auch wenn das die Erstattung oder Vergütung auslösende Ereignis selbst erst nach Eröffnung des Verfahrens eintritt. 2. Dementsprechend kann das FA die Erstattung von Grunderwerbsteuer gegen Insolvenzforderungen verrechnen, wenn der Verkäufer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens das ihm vorbehaltene Recht zum Rücktritt von einem vor Verfahrenseröffnung geschlossenen Kaufvertrag ausübt.«

Normenkette:

AO § 226 Abs. 1 ; GrEStG § 16 ; InsO § 94 § 95 Abs. 1 § 96 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Verwalter des Vermögens einer AG in dem hierüber am 1. November 1999 eröffneten Insolvenzverfahren.