Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28. Mai 2008 abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen einschließlich des vor den Zivilgerichten geführten Verfahrens.
I
Im Streit steht, ob die beklagte Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) verpflichtet ist, vertragsärztliche Honorare an den Kläger auszukehren.
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