FG Köln - Urteil vom 18.01.2006
11 K 2199/05
Normen:
AO § 218 ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 § 208 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 553

Aufrechnung im Insolvenzverfahren

FG Köln, Urteil vom 18.01.2006 - Aktenzeichen 11 K 2199/05

DRsp Nr. 2006/11695

Aufrechnung im Insolvenzverfahren

1. Eine Aufrechnung ist nach Anzeige der Masseunzugänglichkeit unzulässig. 2. Eine Privilegierung des Massegläubigers nach § 36 InsO kommt nicht in Betracht, wenn die Masse nicht zur Befriedigung aller Gläubiger ausreicht.

Normenkette:

AO § 218 ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 § 208 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit einer vom Beklagten während des laufenden Insolvenzverfahrens erklärten Aufrechnung rückständiger Umsatzsteuer mit einem Vorsteuerguthaben.

Am ...2002 wurde über das Vermögen der ...-Betriebs GmbH (GmbH) das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Kläger ernannt. Dieser zeigte am ...2002 gemäß § 208 Insolvenzordnung (InsO) die Masseunzulänglichkeit an.