FG Düsseldorf - Urteil vom 30.11.2007
12 K 2172/06 AO
Normen:
KO § 53; KO § 54; AO § 218 Abs. 2; AO § 226 Abs. 1; BGB § 387;

Aufrechnung; Konkurseröffnung; Vorsteuererstattungsanspruch - Voraussetzungen einer zulässigen Aufrechnung eines Gläubigers außerhalb des Konkursverfahrens

FG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2007 - Aktenzeichen 12 K 2172/06 AO

DRsp Nr. 2009/1597

Aufrechnung; Konkurseröffnung; Vorsteuererstattungsanspruch - Voraussetzungen einer zulässigen Aufrechnung eines Gläubigers außerhalb des Konkursverfahrens

Gegen Vorsteuererstattungsansprüche des Konkursverwalters aus nach Konkurseröffnung ausgeführten Rücklieferungen der Abnehmer der Gemeinschuldnerin kann die Finanzbehörde mit Konkursforderungen aufrechnen, wenn der Rechtsgrund für diese Ansprüche durch mit einem Rückgaberecht verbundene Lieferungen vor Verfahrenseröffnung gelegt worden ist und sie damit im konkursrechtlichen Sinne vor Konkurseröffnung begründet worden sind.

Normenkette:

KO § 53; KO § 54; AO § 218 Abs. 2; AO § 226 Abs. 1; BGB § 387;

Tatbestand:

Streitig ist, ob das Finanzamt im Konkursverfahren gegen einen Vorsteuererstattungsanspruch des Konkursverwalters aufrechnen kann.

Der Kläger ist Konkursverwalter über der Vermögen der "A" GmbH. Bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens am 1.6.1997 bestand ein Organschaftsverhältnis zwischen der Gemeinschuldnerin als Organgesellschaft und der Fa. "A" Holding GmbH als Organträgerin.