1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 05.03.2010, Az:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.049,13 EUR nebst jährlichen Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2007 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger 79 % und die Beklagte 21 %, von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 84 % und die Beklagte 16 %.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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