FG Hessen - Urteil vom 29.11.2004
10 K 2356/04
Normen:
AO § 226 AO ; AO § 47 ; InsO § 287 ; InsO § 294 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 331
ZIV 2005, 222

Aufrechnung; Steuererstattungsanspruch; Restschuldbefreiung; Verbraucherinsolvenz - Aufrechnung mit Steuererstattungsansprüchen im Restschuldbefreiungsverfahren

FG Hessen, Urteil vom 29.11.2004 - Aktenzeichen 10 K 2356/04

DRsp Nr. 2005/646

Aufrechnung; Steuererstattungsanspruch; Restschuldbefreiung; Verbraucherinsolvenz - Aufrechnung mit Steuererstattungsansprüchen im Restschuldbefreiungsverfahren

Im Restschuldbefreiungsverfahren ist das Finanzamt berechtigt mit Steuererstattungsansprüchen des Steuerpflichtigen aufzurechnen.

Normenkette:

AO § 226 AO ; AO § 47 ; InsO § 287 ; InsO § 294 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte gegenüber einem Erstattungsanspruch des Klägers zur Aufrechnung befugt war.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren gegen den Kläger beim AG A , Geschäftsnummer xxx, wurde nach der vollzogenen Schlussverteilung mit Beschluss vom xx.03.2003 aufgehoben. Mit Beschluss vom xx.06.2002 hat das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung für den Kläger angekündigt und die Wohlverhaltensperiode auf 5 Jahre festgelegt sowie zugleich eine Treuhänderin bestimmt.