Aufrechung von anwaltlichen Vergütungsanprüchen gegen den Anspruch auf Auskehrung von Fremdgeldern durch den amtlich bestellten Kanzleiabwickler
BGH, Urteil vom 23.06.2005 - Aktenzeichen IX ZR 139/04
DRsp Nr. 2005/14487
Aufrechung von anwaltlichen Vergütungsanprüchen gegen den Anspruch auf Auskehrung von Fremdgeldern durch den amtlich bestellten Kanzleiabwickler
»a) Der amtlich bestellte Abwickler einer Kanzlei kann auch dann mit seiner Vergütungsforderung gegen den Anspruch auf Herausgabe des aus der Abwicklung Erlangten aufrechnen, wenn zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertretenen eröffnet worden ist.b) Nach Ablauf seiner Bestellung ist der ehemalige Abwickler zur Herausgabe des bis dahin nicht ausgekehrten Fremdgeldes an den Verwalter verpflichtet. Eine Aufrechnung mit seinem Vergütungsanspruch ist unzulässig.«