Die Klägerin begehrt als Rechtsnachfolgerin der DDR-Staatsbank (im folgenden Klägerin) die Feststellung von Forderungen aus Altkrediten zur Tabelle im Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der ... in welche der vormalige ... nach der Verordnung zur Umwandlung von volkseigenen Betrieben, und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften vom 01.03.1990 (GBl.-DDR I, 107) umgewandelt wurde (im folgenden ebenfalls Gemeinschuldnerin).
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