Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24. November 2015 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der früheren Beigeladenen.
I
Der Kläger begehrt als Insolvenzverwalter steuerliche Auskünfte von dem für die Insolvenzschuldnerin zuständigen Finanzamt.
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