BGH - Urteil vom 15.01.1987
IX ZR 4/86
Normen:
BGB § 242, § 259 ; KO § 37 ;
Fundstellen:
BGHR KO § 37 Abs. 1 Auskunftsanspruch 1
MDR 1987, 491
NJW 1987, 1812
Vorinstanzen:
OLG Stuttgart,
LG Heilbronn,

Auskunftsanspruch des Konkursverwalters bei Verdacht mehrerer anfechtbarer Rechtshandlungen

BGH, Urteil vom 15.01.1987 - Aktenzeichen IX ZR 4/86

DRsp Nr. 1996/5909

Auskunftsanspruch des Konkursverwalters bei Verdacht mehrerer anfechtbarer Rechtshandlungen

»Jede selbständige anfechtbare Rechtshandlung begründet einen besonderen Rückgewähranspruch. Auch wenn anfechtbare Rechtshandlungen des Gemeinschuldners zugunsten eines nahen Angehörigen (hier: der Ehefrau) festgestellt sind, begründet daher der Verdacht weiterer selbständiger Vermögensverschiebungen keinen allgemeinen Auskunftsanspruch des Konkursverwalters gegen den Angehörigen über einen etwaigen weiteren anfechtbaren Vermögenserwerb (Ergänzung zu BGHZ 74, 379).«

Normenkette:

BGB § 242, § 259 ; KO § 37 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist Verwalter im Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns E. F. A. (im folgenden: Gemeinschuldner). Das Konkursverfahren wurde am 6. Oktober 1983 eröffnet. Die Beklagte ist die Ehefrau des Gemeinschuldners.