OLG Köln - Beschluß vom 11.07.2001
16 W 24/01
Normen:
ZPO § 888 ;
Fundstellen:
MDR 2002, 294
OLGReport-Köln 2001, 431
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 22.05.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 78/99

Auskunftserteilung als nicht vertretbare Handlung

OLG Köln, Beschluß vom 11.07.2001 - Aktenzeichen 16 W 24/01

DRsp Nr. 2001/15485

Auskunftserteilung als nicht vertretbare Handlung

Wird eine Auskunft aus den Büchern verbunden mit einer ausdrücklichen Vollständigkeitserklärung geschuldet, so handelt es sich um nicht vertretbare Handlung, auch wenn die Auskunft als solche auch von einem vereidigten Buchprüfer erteilt werden könnte.

Normenkette:

ZPO § 888 ;

Gründe:

I. Die Gläubigerin ist privatrechtliche Trägerorganisation für ein duales Entsorgungssystem gem. § 6 Abs. 3 VerpackungsVO und finanziert ihre Tätigkeit durch Erhebung eines Entgelts für die Vergabe von Lizenzen zur Nutzung der geschützten Marke "DER GRÜNE PUNKT".

Durch Teilversäumnisurteil des Landgerichts vom 01.06.1999 wurde die mit der Gläubigerin aufgrund eines Zeichennutzungsvertrags verbundene Schuldnerin verurteilt,

1a) der Gläubigerin in einer näher bezeichneten Weise Auskunft über die von ihr vom 01.10.1997 bis zum 31.12.1997 vertriebenen und in der Bundesrepublik Deutschland abgesetzten Verpackungen mit dem Zeichen "DER GRÜNE PUNKT", zu erteilen,

2b) der Gläubigerin durch Abgabe der Jahresabschlussmeldung 1997 auf dem dazu vorgesehenen Formblatt Auskunft über die von ihr 1997 in der Bundesrepublik Deutschland abgesetzten Verpackungen mit dem vorgenannten Zeichen zu erteilen,